Ein positives MPU-Gutachten ist nur die Voraussetzung, nicht der Führerschein. Zuständig für die Neuerteilung ist die Fahrerlaubnisbehörde — nach deinem Antrag und erst, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist (z. B. frühestens sechs Monate nach Entziehung wegen 8 Punkten, § 4 Abs. 10 StVG). Die Behörde kann eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen (§ 20 Abs. 2 FeV). Behördengebühren: Bundesrahmen 35,70 bis 258,50 € (GebOSt) plus Bearbeitungszeit.
Das Gutachten ist die Voraussetzung — nicht der Führerschein
Viele atmen nach dem positiven Gutachten erst einmal durch — und gehen davon aus, dass der Führerschein damit erledigt ist. Das stimmt nicht ganz. Das positive Gutachten ist die Voraussetzung, aber ausgestellt wird die Fahrerlaubnis nicht von der Begutachtungsstelle, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle). Dort musst du selbst aktiv werden.
Wichtig ist auch das richtige Wort: Nach einem Entzug spricht man von einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis — nicht von einer bloßen „Rückgabe". Die alte Fahrerlaubnis ist mit dem Entzug erloschen; du beantragst also formal eine neue. Das klingt nach Bürokratie, hat aber praktische Folgen: Es gibt einen Antrag, Unterlagen, gegebenenfalls eine Frist und eine Bearbeitungszeit.
Der Ablauf in der richtigen Reihenfolge
Damit nichts ins Stocken gerät, hilft es, die Reihenfolge zu kennen. So sieht der Weg vom positiven Gutachten bis zur erteilten Fahrerlaubnis aus:
- Gutachten ist positiv. Das schriftliche Gutachten liegt dir vor. Erst dann beginnt der Behördenteil.
- Unterlagen + Gutachten + Antrag einreichen. Bei der zuständigen Führerscheinstelle stellst du den Antrag auf (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis und reichst das positive Gutachten zusammen mit den geforderten Unterlagen ein.
- Die Behörde prüft. Sie kontrolliert, ob die Sperrfrist abgelaufen ist, ob die Unterlagen vollständig sind und ob gegebenenfalls eine erneute Fahrprüfung nötig ist.
- Die Fahrerlaubnis wird (neu) erteilt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt die Behörde die Fahrerlaubnis aus — bei Bedarf mit Auflagen.
Die Sperrfrist muss abgelaufen sein
Bevor neu erteilt werden kann, muss die im Verfahren festgelegte Sperrfrist verstrichen sein. Wie lang sie ist, hängt vom Anlass ab. Beim Entzug wegen 8 Punkten in Flensburg liegt sie in der Regel bei rund 6 Monaten. Bei anderen Anlässen kann sie deutlich länger ausfallen.
Praktisch bedeutet das: Du kannst die MPU und das Gutachten oft schon vorbereiten, solange die Sperre noch läuft — die Behörde erteilt aber erst neu, wenn die Frist auch tatsächlich abgelaufen ist. Den genauen Ablauf deiner Sperrfrist findest du in deinem Bescheid beziehungsweise im Strafurteil — wie sie berechnet wird und was in der Zwischenzeit erlaubt ist, erklärt Sperrfrist nach dem Entzug. Wie die Behördenbearbeitung danach konkret abläuft und wie lange sie dauert, zeigt die Dauer-Seite auf mpu-dauer.de.
Fahrerlaubnisprüfung: erneute Prüfung möglich
Ein Punkt, der viele überrascht: Die Behörde kann eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen annehmen lassen, dass dir Kenntnisse oder Fähigkeiten fehlen (§ 20 Abs. 2 FeV). Eine feste Zeitgrenze, ab der das gilt, nennt das Gesetz nicht.
Ob in deinem Fall eine erneute Prüfung gefordert wird, entscheidet die zuständige Führerscheinstelle. Es lohnt sich, das früh zu klären — eine theoretische und praktische Prüfung will vorbereitet sein und kostet zusätzlich Zeit.
Auflagen, Kurse, Gebühren und Bearbeitungszeit
Die Neuerteilung kann mit Auflagen verbunden sein, und die Behörde oder die Begutachtungsstelle kann begleitende Kurse empfehlen — etwa zur weiteren Stabilisierung der Veränderung. Plane außerdem die reinen Behördenkosten und die Bearbeitungszeit ein.
| Posten | Richtwert |
|---|---|
| Behördengebühren Neuerteilung | Bundesrahmen 35,70 bis 258,50 € (GebOSt) |
| Frist bis zur Neuerteilung (Beispiel 8 Punkte) | frühestens sechs Monate nach Entziehung (§ 4 Abs. 10 StVG) |
| Fahrerlaubnisprüfung | möglich (§ 20 Abs. 2 FeV) |
| Bearbeitungszeit der Behörde | fest einplanen |
Richtwerte zur Orientierung. Die genauen Beträge, Fristen und Auflagen legt die zuständige Führerscheinstelle in deinem Verfahren fest.
Und wenn das Gutachten nicht positiv war?
Realistisch bleiben gehört dazu: Laut Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wurden (Zahlen 2024) gut 39 Prozent der Begutachteten als ungeeignet beurteilt. Ein negatives Gutachten musst du der Behörde nicht vorlegen. Wichtig ist dann, die genannten Kritikpunkte ehrlich zu verstehen und vor einem neuen Versuch gezielt aufzuarbeiten.
Ein Hinweis zur Vorbereitung des Gesprächs, falls noch eine MPU ansteht: Auswendiglernen hilft nicht. Es gibt keine „richtigen Antworten", die man sich einprägen kann — geübte Floskeln fallen im Gespräch eher auf und wirken unglaubwürdig. Es geht darum, den eigenen Fall wirklich verstanden zu haben und die Veränderung nachvollziehbar schildern zu können. Wenn du dafür eine Struktur willst: der Vorbereitungs-Check des MPU-Vorbereitung-Guides führt in fünf Fragen durch Anlass, Nachweise und Zeitplan.
Häufige Fragen
Bekomme ich mit dem positiven Gutachten automatisch den Führerschein zurück?
Nein. Das positive Gutachten ist nur die Voraussetzung. Ausgestellt wird die Fahrerlaubnis von der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle), und zwar erst nach einem Antrag auf Neuerteilung. Nach einem Entzug spricht man bewusst von Neuerteilung, nicht von einer bloßen Rückgabe. Außerdem muss die Sperrfrist abgelaufen sein.
Muss ich nach langem Entzug die Fahrprüfung wiederholen?
Möglich ist das. Die Behörde kann eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen annehmen lassen, dass dir Kenntnisse oder Fähigkeiten fehlen (§ 20 Abs. 2 FeV); eine feste Zeitgrenze nennt das Gesetz nicht. Verbindlich klärt das die zuständige Führerscheinstelle in deinem Verfahren.
Was kostet die Neuerteilung bei der Behörde und wie lange dauert sie?
Der Bundesrahmen der Gebührenordnung (GebOSt) reicht für die Neuerteilung nach Entziehung von 35,70 bis 258,50 Euro; die tatsächliche Gebühr legen Länder und Kommunen im Rahmen fest. Dazu kommt die Bearbeitungszeit: Die Behörde prüft Sperrfrist, Unterlagen und gegebenenfalls eine erneute Fahrprüfung, bevor sie die Fahrerlaubnis ausstellt. Diese Bearbeitungszeit solltest du fest einplanen.
Ich habe den Führerschein freiwillig abgegeben — brauche ich eine MPU?
Nicht automatisch. Wer den Führerschein freiwillig abgibt, vermeidet oft ein Entziehungsverfahren, aber die Neuerteilung kann trotzdem eine MPU verlangen, wenn der Anlass Eignungszweifel begründet: etwa 1,6 Promille oder mehr, Drogenkonsum oder wiederholte Auffälligkeiten. Ob dein Fall eine MPU braucht, entscheidet die Führerscheinstelle bei der Antragstellung.
Prüffahrt/Kontrollfahrt — wann verlangt die Behörde eine Fahrprobe?
Nicht regelmäßig, aber möglich. Eine Fahrprobe kommt vor allem nach langer Abstinenz vom Fahren, bei Zweifeln an der Fahrzeugbeherrschung oder bei bestimmten Entziehungsanlässen in Betracht. Sie ist Teil einer Fahrerlaubnisprüfung, die die Fahrerlaubnisbehörde nach § 20 Absatz 2 FeV anordnet, wenn Tatsachen annehmen lassen, dass dir die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen. Frag bei der Antragstellung nach, ob dein Fall eine Prüfungs- oder Kontrollfahrt vorsieht.
Welche Unterlagen brauche ich für die Neuerteilung?
Üblich sind der Antrag der Führerscheinstelle, Personalausweis, biometrisches Foto, Sehtest oder augenärztliches Gutachten, der positive MPU-Bericht falls angeordnet, Nachweise über abgelaufene Sperrfrist und die Gebühr. Je nach Anlass kommen Therapie- oder Abstinenznachweise dazu. Die genaue Liste nennt dir deine Behörde; eine Checkliste hilft, nichts zu vergessen.
Quellen
- BASt — Pressemitteilung vom 17.12.2025 (Zahlen zur Fahreignungsbegutachtung 2024)
- ADAC — Informationen zu Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Sperrfristen und Behördengebühren
- FeV § 11 — Begutachtung der Fahreignung
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Vorschriften zur (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis
Zuletzt geprüft am 10. Oktober 2026.
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