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mpu-ablauf.deWann MPU? › Führerscheinentzug

Führerscheinentzug: Anlässe, Ablauf und Sperrfrist

Der Entzug ist nicht das Ende, sondern der Anfang eines Wegs mit klaren Regeln: Sperrfrist nach § 69a StGB, dann Neuerteilung — und meist eine MPU. Hier der ganze Ablauf der Reihe nach.

„Führerschein weg" heißt rechtlich: Entziehung der Fahrerlaubnis. Sie erlischt komplett — nicht nur eine Klasse, nicht nur vorübergehend. Dafür gibt es zwei Wege, und beide laufen am Ende beim selben Punkt zusammen: der Neuerteilung mit MPU.

Die zwei Wege des Entzugs

WegWann er greift
Gerichtlich bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs — das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis zusammen mit dem Urteil (§ 69 StGB).
Behördlich bei 8 Punkten im Fahreignungsregister — die Fahrerlaubnisbehörde entzieht (§ 4 StVG). Mehr zum Punktesystem: Punkte & Führerschein.

Die häufigsten Anlässe

  • Alkohol: ab 1,1 ‰ absolute Fahruntauglichkeit — Straftat mit Entziehung als Regelfall; Details und die 1,1-Grenze-Praxis: MPU bei Alkohol.
  • Drogen und Cannabis: Nachweis im Straßenverkehr kann Straftat und Entziehung nach sich ziehen — was die Legalisierung ändert.
  • Punkte: 8 Einträge im Fahreignungsregister — das Punktesystem erklärt.
  • Straftaten ohne Klassenbezug: etwa Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis — auch hier kann das Gericht entziehen.

Wie es abläuft — vom Verstoß zum Bescheid

  1. Verstoß und Verfahren: Blutentnahme, Bußgeld oder Anklage — erst kommt das Straf- oder Bußgeldverfahren.
  2. Rechtskraft: Urteil oder Strafbefehl werden bestandskräftig. Erst ab hier wird der Entzug „scharf".
  3. Bescheid: Die Fahrerlaubnisbehörde informiert dich über Entziehung und Sperrfrist. Das kann Wochen bis Monate nach Rechtskraft dauern — den genauen Zeitpunkt bestimmt das Verwaltungsverfahren, es gibt keine feste Frist.
  4. Abgabe: Der Führerschein wird eingezogen oder eingefordert. Ab jetzt gilt: nicht fahren, auch kein „kurzer Weg".
  5. Sperrfrist und danach: Die Sperre läuft — und du kannst die Zeit nutzen: Unterlagen sammeln, bei Alkohol oder Drogen den Abstinenznachweis planen, die MPU vorbereiten.

Die Sperrfrist — und was danach kommt

§ 69a StGB: „Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, dass für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre)." Wann sie beginnt, wie du ihr Ende berechnest und ob eine Verkürzung infrage kommt, steht auf Sperrfrist nach dem Entzug. Nach Ablauf endet die Sperre — aber der Führerschein kommt nicht automatisch zurück: Du beantragst die Neuerteilung, und weil der Anlass Eignungszweifel begründet hat, verlangt die Behörde regelmäßig ein MPU-Gutachten. Den Weg im Detail beschreibt Führerschein zurück nach positiver MPU.

Unter engen Voraussetzungen (etwa beruflichem Bedürfnis) kann ausnahmsweise vor Ablauf neu erteilt werden — die Voraussetzungen sind streng, und die MPU entfällt dadurch nicht.

Die Sperrfrist richtig nutzen

Die Monate der Sperre sind keine Wartezeit, sondern Vorbereitungszeit: Gerade bei Alkohol- und Drogenfällen läuft der Abstinenznachweis (6, 12 oder 15 Monate) ohnehin parallel — wer ihn früh startet und parallel den eigenen Fall aufarbeitet, verkürzt den Weg zurück um Monate. Der Ablauf-Check zeigt dir, wo du gerade stehst.

Häufige Fragen

Wann wird der Führerschein entzogen?

Auf zwei Wegen: gerichtlich, wenn du eine Straftat im Zusammenhang mit dem Fahren begangen hast — typisch ab 1,1 Promille Alkohol, bei Drogen im Straßenverkehr oder nach Unfallflucht. Und behördlich, wenn sich im Fahreignungsregister 8 Punkte ansammeln. Im ersten Fall entscheidet das Gericht, im zweiten die Fahrerlaubnisbehörde — die Folgen sind ähnlich: Es gilt eine Sperrfrist, danach eine Neuerteilung, bei der meist eine MPU nötig wird.

Wann kommt der Bescheid nach dem Führerscheinentzug?

Üblicherweise nach Rechtskraft der Entscheidung — also wenn Urteil oder Strafbefehl nicht mehr anfechtbar sind. Dann benachrichtigt die Fahrerlaubnisbehörde dich über die Entziehung und die sich ergebende Sperrfrist. Zwischen Verstoß und Bescheid können Wochen bis Monate liegen; eine feste Frist gibt es nicht. Der Bescheid ist der Moment, ab dem die Sperrfrist und die Planung der Neuerteilung konkret werden.

Wie lange ist der Führerschein nach dem Entzug weg?

Die Sperrfrist beträgt nach § 69a StGB mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. Wie lange es im Einzelfall wird, bestimmt das Gericht beziehungsweise die Behörde nach dem Anlass und deiner Vorgeschichte. Danach endet die Sperre automatisch — zurück kommt der Führerschein aber nicht von allein: Du musst ihn neu beantragen, und dabei ist wegen der Eignungszweifel regelmäßig eine MPU fällig.

Bekomme ich den Führerschein nach der Sperrfrist automatisch zurück?

Nein. Mit der Entziehung ist die Fahrerlaubnis erloschen — es gibt kein automatisches Zurück. Nach Ablauf der Sperrfrist stellst du einen Antrag auf Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde, mit den üblichen Unterlagen (Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis, Lichtbild) und — weil der Anlass Eignungszweifel begründet hat — in der Regel mit einem MPU-Gutachten. Wie dieser Weg genau aussieht, beschreibt die Seite Führerschein zurück.

Kann die Sperrfrist verkürzt werden?

Unter engen Voraussetzungen ja. Wenn ein besonderes Bedürfnis besteht — etwa weil dein Beruf das Fahren erfordert —, kann ausnahmsweise schon vor Ablauf der Sperre eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Voraussetzungen sind streng, und die MPU-Anforderung entfällt dadurch nicht. Ob das in deinem Fall infrage kommt, klärst du am besten mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.

Verjährt der Führerscheinentzug?

Zwei Dinge sind zu trennen: Ob die zugrunde liegende Tat noch verfolgt werden kann, richtet sich nach der Verfolgungsverjährung des jeweiligen Delikts — das kann ein Anwalt für deinen Fall prüfen. Die einmal ausgesprochene Entziehung und die Sperrfrist verjähren aber nicht, sie laufen ab. Und die MPU-Pflicht aus der Entziehung verjährt ebenfalls nicht — wer die Neuerteilung will, kommt um das Gutachten nicht herum. Details erklärt die Seite zur MPU-Verjährung.

Quellen

Zuletzt geprüft am 15. August 2026.

Für die strukturierte Aufarbeitung des eigenen Falls gibt es außerdem mpufy.de (Start: Dezember 2026).

Hinweis: allgemeine Orientierung, ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und mit welchen Folgen in deinem Fall entzogen oder neu erteilt wird, entscheiden Gericht und Fahrerlaubnisbehörde — im Streitfall gehört das in anwaltliche Hände.