Rund um die Legalisierung vom 1. April 2024 entstand die Hoffnung, MPU-Anordnungen wegen Cannabis könnten wegfallen oder erledigt sein. Sie fallen nicht. Das Cannabisgesetz hat den Besitz und Konsum für Erwachsene neu geregelt — die Regeln für den Straßenverkehr (StVG) und die Anordnung von Begutachtungen (FeV) hat es nicht angerührt. Hier die Fragen, die hinter den meisten Suchen stehen, mit der jeweiligen ehrlichen Antwort.
Was seit April 2024 legal ist — und was nicht
| Bereich | Seit dem 1. April 2024 |
|---|---|
| Besitz & Konsum | Für Erwachsene unter Bedingungen erlaubt (u. a. Mengengrenzen für den Privatbesitz); der Handel bleibt verboten, nur Anbau im Verein bzw. für den Eigenbedarf unter Auflagen. |
| Autofahren unter Cannabis | Nicht erlaubt — wie vorher. Wer unter der Wirkung fährt, macht sich strafbar (Fahruntauglichkeit) oder begeht ab dem Grenzwert eine Ordnungswidrigkeit. |
| Probezeit & unter 21 | Gelockert wurde hier nichts: Für Fahranfänger gelten strengere Maßstäbe als der allgemeine Grenzwert. |
| MPU-Anordnung | Unverändert über § 14 FeV: Eignungszweifel wegen Drogen werden wie vorher begutachtet. |
Der Grenzwert: 3,5 ng/ml seit August 2024
Der eine echte Neuerung fürs Autofahren: Seit dem 22. August 2024 gibt es einen gesetzlichen Grenzwert für aktives THC. Der Wortlaut von § 24a Absatz 1a StVG:
„Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat."
Unterhalb davon gilt für erfahrene Fahrer keine Ordnungswidrigkeit mehr nach § 24a — wohl aber weiterhin Strafbarkeit bei tatsächlicher Fahruntauglichkeit. Wer wiederholt auffällt, riskiert ein Gutachten nach § 14 FeV — unabhängig davon, dass der Besitz selbst jetzt legal sein kann.
Fällt meine MPU-Anordnung weg?
Nein. Wer vor oder nach der Legalisierung eine MPU-Anordnung wegen Cannabis erhalten hat, muss sie erfüllen. Drei Gründe:
- Das Cannabisgesetz hat die Fahrerlaubnis-Verordnung nicht geändert — § 14 FeV (Gutachten bei Betäubungsmitteln und wiederholten Verstößen) gilt unverändert.
- Eine Amnestie oder Befreiung gibt es nicht; über eine „Cannabis-Amnestie" wurde diskutiert, beschlossen wurde nichts.
- Die Anordnung richtet sich nicht nach der Legalität des Besitzes, sondern nach deiner Fahreignung: Trennvermögen zwischen Konsum und Fahren, Konsumverhalten, Abstinenz. Diese Fragen stellt das Gutachten auch 2026.
Ein Unterschied gilt aber für alle, die noch keine Anordnung haben: Beim erstmaligen Nachweis von Cannabis im Straßenverkehr ohne Fahruntüchtigkeit und ohne Hinweise auf regelmäßigen Konsum kann eine MPU unter Umständen ganz abgewendet werden — entscheidend sind die Werte in deiner Akte. Das ist kein Automatismus und keine Ausstiegsfalle, aber ein Grund, den Bescheid genau zu lesen und im Zweifel prüfen zu lassen, statt vorschnell eine MPU zu akzeptieren.
Die Anforderungen im Gutachten selbst sind dieselben wie eh und je — wer sie vorbereitet, geht nicht leer hinein. Und wie lange THC überhaupt nachweisbar bleibt, hängt vom Test ab: Urin- und Haartests decken sehr unterschiedliche Zeiträume ab — mehr dazu beim THC-Nachweis auf unserer Dauer-Seite.
Cannabis als Medizin: die Patienten-Ausnahme
Für Cannabis-Patienten gibt es eine echte Ausnahme — sie ist aber enger, als viele hoffen. § 24a Absatz 4 StVG:
„Die Absätze 1a, 2 Satz 1 und Absatz 2a sind nicht anzuwenden, wenn eine dort oder in der Anlage zu dieser Vorschrift genannte Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt."
Mit einem Rezept für einen konkreten Krankheitsfall, bestimmungsgemäß eingenommen, gilt der Grenzwert also nicht. Aber: Die Ausnahme schützt nur vor der Ordnungswidrigkeit nach § 24a — nicht vor dem Vorwurf der Fahruntauglichkeit, wenn die Fahrt beeinträchtigt ist, und nicht vor Eignungszweifeln der Behörde im Einzelfall. Wer Cannabis als Medizin nutzt, fährt deshalb am besten gar nicht, solange die Wirkung anhält, und dokumentiert die Verschreibung.
Häufige Fragen
Fällt die MPU nach der Cannabis-Legalisierung weg?
Nein. Das Cannabisgesetz hat seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum für Erwachsene unter Bedingungen erlaubt — die Regeln fürs Autofahren und die Anordnung von Begutachtungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung hat es nicht angerührt. Wer vor der Legalisierung eine MPU-Anordnung wegen Cannabis erhalten hat, muss sie weiterhin erfüllen; für neue Verstöße im Straßenverkehr gilt der Grenzwert von 3,5 ng/ml und die bekannten Folgen.
Gilt der Grenzwert von 3,5 ng/ml auch für Cannabis-Patienten?
Nein, mit einer wichtigen Einschränkung. § 24a Absatz 4 StVG nimmt die Fälle aus, in denen die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt — das gilt ausdrücklich auch für den Grenzwert des Absatzes 1a. Diese Ausnahme schützt aber nur vor der Ordnungswidrigkeit: Wer sichtbar berauscht ein Fahrzeug führt, kann trotzdem wegen Fahruntauglichkeit belangt werden. Patienten fahren deshalb am besten gar nicht, solange die Wirkung anhält.
Gibt es eine Amnestie für Cannabis-MPUs?
Nein. Das Cannabisgesetz enthält keine Amnestie und keine Befreiung von medizinisch-psychologischen Gutachten. Diskutiert wurde vieles, beschlossen wurde nichts dergleichen. Wer auf eine generelle Regelung wartet, verschenkt Zeit — gerade weil die Abstinenzzeit für einen möglichen Nachweis parallel läuft.
MPU wegen Cannabis: was gilt 2026?
Dasselbe wie vor der Legalisierung, mit einem präziseren Grenzwert: 3,5 ng/ml oder mehr aktives THC im Blutserum sind seit dem 22. August 2024 eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Absatz 1a StVG. Für unter 21-Jährige und Fahranfänger in der Probezeit gelten strengere Maßstäbe als dieser allgemeine Grenzwert. Wer wiederholt auffällig wird, dem gegenüber kann die Behörde Eignungszweifel äußern und ein Gutachten nach § 14 FeV anordnen — die Frage ist dann Trennvermögen und Konsumverhalten, nicht die Legalität des Besitzes.
Darf ich mit Cannabis-Rezept Auto fahren?
Nicht solange die Wirkung anhält. Die Verschreibung schützt vor dem Grenzwert-Verstoß nach § 24a StVG — aber nicht vor dem Vorwurf der Fahruntauglichkeit, wenn die Fahrt beeinträchtigt ist, und nicht vor Eignungszweifeln der Behörde im Einzelfall. Wer Cannabis als Medizin nutzt, klärt am besten mit Ärztin oder Arzt, ab wann eine Fahrt wieder sicher ist, und dokumentiert die Verschreibung.
Quellen
- § 24a StVG — Grenzwert 3,5 ng/ml (Abs. 1a) und Patienten-Ausnahme (Abs. 4)
- § 14 FeV — Anordnung von Gutachten bei Betäubungsmitteln
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr — Gesetzlicher THC-Grenzwert im Straßenverkehr (in Kraft seit 22.08.2024)
- Cannabisgesetz (CanG), in Kraft seit 01.04.2024 — Legalisierung von Besitz und Konsum für Erwachsene unter Bedingungen
Zuletzt geprüft am 15. August 2026.
Für die strukturierte Aufarbeitung des eigenen Falls gibt es außerdem mpufy.de (Start: Dezember 2026).