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mpu-ablauf.deWann MPU? › E-Scooter und Alkohol

E-Scooter und Alkohol: Was rechtlich gilt

Der Scooter gilt als Kraftfahrzeug — deshalb drohen hier dieselben Promillefolgen wie im Auto: Fahrverbot, Strafverfahren und im Wiederholungsfall die MPU.

E-Scooter wirken harmlos — 20 km/h, kein Führerschein nötig. Rechtlich sind sie trotzdem Kraftfahrzeuge, und genau daran scheitert die Intuition vieler. Wer nach dem Feierabendbier den Leihscooter nimmt, fährt rechtlich Auto — mit allen Folgen für den Pkw-Führerschein.

Die kurze Antwort

Welche Promillegrenze gilt beim E-Scooter? Dieselbe wie im Auto. Der E-Scooter ist nach § 1 Absatz 1 eKFV ein Kraftfahrzeug. Ab 0,5 Promille gibt es eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) mit Bußgeld, Punkten und möglichem Fahrverbot; ab 1,1 Promille wird es eine Straftat (§ 316 StGB); ab 1,6 Promille oder bei Wiederholung ist die MPU die Regel. In der Probezeit und unter 21 gilt 0,0 Promille.

E-Scooter vs. Fahrrad vs. Pkw: die Grenzen im Vergleich

FahrzeugOWi-GrenzeAbsolute Fahruntüchtigkeit
E-Scooter (eKFV, bis 20 km/h)0,5 ‰ (§ 24a StVG)1,1 ‰ (§ 316 StGB)
Fahrrad / Pedelec bis 25 km/hkeine feste OWi-Grenze1,6 ‰ (§ 316 StGB) — Details beim Fahrrad-Alkohol
S-Pedelec (bis 45 km/h) / Pkw0,5 ‰ (§ 24a StVG)1,1 ‰ (§ 316 StGB)

Übersicht nach §§ 24a, 24c StVG, § 316 StGB und § 1 eKFV (Stand: August 2026). In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt für E-Scooter, S-Pedelec und Pkw 0,0 Promille (§ 24c StVG).

Warum der Scooter rechtlich ein Auto ist

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung definiert E-Scooter als Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb, mehr als 6 und höchstens 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, Lenk- oder Haltestange und maximal 55 kg Gewicht. Weil die Promille-, Cannabis- und Abstinenzvorschriften des Straßenverkehrsgesetzes an das Führen von Kraftfahrzeugen anknüpfen, gelten sie ungekürzt. Wer die Auto-Grenzen im Kopf hat, hat auch die Scooter-Grenzen: Die Übersicht fürs Auto steht auf Wann MPU wegen Alkohol?.

Was auf dich zukommen kann

Die Bandbreite reicht von Bußgeld und Fahrverbot über ein Strafverfahren bis zur MPU mit Führerscheinentzug. Ab 1,1 Promille wird es ernst: Geld- oder Freiheitsstrafe, in der Regel Fahrverbot, und die Fahrerlaubnisbehörde prüft deine Eignung. Ab 1,6 Promille oder bei Wiederholung wird die MPU nach § 13 FeV zur Regelfolge — das ist beim Scooter nicht anders als beim Pkw. Wie das Verfahren bis zur Neuerteilung läuft, beschreibt Wann wird eine MPU fällig?; die Kosten einer Alkohol-MPU stehen auf MPU-Kosten bei Alkohol.

Häufige Fragen

Ist ein E-Scooter ein Kraftfahrzeug?

Ja. Nach § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sind E-Scooter Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 und nicht mehr als 20 km/h. Deshalb gelten für sie die Alkoholvorschriften für Kraftfahrzeuge — nicht die Milderegelungen des Fahrrads.

Welche Promillegrenze gilt beim E-Scooter?

Es gelten die Kraftfahrzeug-Grenzen: Ab 0,5 Promille begehst du eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG mit Bußgeld, Punkten und möglichem Fahrverbot. Ab 1,1 Promille ist absolute Fahruntüchtigkeit — eine Straftat nach § 316 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe. In Probezeit oder unter 21 Jahren gilt sogar 0,0 Promille (§ 24c StVG).

Kann ich den Führerschein verlieren, wenn ich betrunken E-Scooter fahre?

Ja, das Risiko ist real. Da der E-Scooter ein Kraftfahrzeug ist, drohen bei 0,5 Promille oder mehr Fahrverbot und bei 1,1 Promille oder mehr ein Strafverfahren; ab 1,6 Promille oder nach Wiederholung wird in der Regel eine MPU angeordnet. Wer die nicht besteht, riskiert die Entziehung des Führerscheins — auch wenn der Anlass nur der Scooter war.

Gilt in Probezeit 0,0 Promille auch beim E-Scooter?

Ja. § 24c StVG untersagt Führern von Kraftfahrzeugen in der Probezeit und unter 21 Jahren jede alkoholische Beeinflussung — und der E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug. Ein einziger Scooter-Ritt mit Alkohol kann in der Probezeit ein besonderes Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit nach sich ziehen.

Hinweis: allgemeine Orientierung, ersetzt keine Rechtsberatung. Was in deinem konkreten Fall gilt, klären Fahrerlaubnisbehörde und gegebenenfalls eine im Verkehrsrecht spezialisierte Anwältin oder ein Anwalt.