Punkte sind die Frühwarnstufe der Fahrerlaubnis: Jeder Eintrag im Fahreignungsregister sagt der Behörde „dieser Fahrer ist auffällig geworden". Ab 8 Punkten zieht die Fahrerlaubnisbehörde die Konsequenz — und weil dann Eignungszweifel im Raum stehen, ist bei der Neuerteilung meist eine MPU Teil des Wegs zurück (alle Anlässe: Wann musst du zur MPU?).
Die Punkteskala: 1, 2 oder 3 Punkte je Verstoß
| Punkte | Dafür gibt es sie |
|---|---|
| 1 Punkt | Ordnungswidrigkeiten, die als verkehrssicherheitsbeeinträchtigend eingestuft sind (Katalog-Verstöße). |
| 2 Punkte | besonders verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug. |
| 3 Punkte | Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit isolierter Sperrfrist — also die Anlässe, die ohnehin zur MPU führen. |
Welche Verstöße genau in welche Gruppe fallen, steht im Verstoßkatalog zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Es gibt keine Punkte für Belangloses — und keine Bonuspunkte.
Was ab 8 Punkten passiert
- Entziehung: Die Fahrerlaubnis wird entzogen — Details zum Ablauf stehen auf Führerscheinentzug.
- Frist bis zur Neuerteilung: Nach der Entziehung wegen 8 Punkten darf frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden (§ 4 Abs. 10 StVG). Die Sperre nach § 69a StGB (sechs Monate bis fünf Jahre, in schweren Fällen für immer) gilt, wenn ein Gericht die Fahrerlaubnis entzieht.
- Neuerteilung mit MPU: Danach beantragst du neu — und die Behörde verlangt regelmäßig ein Gutachten, weil die Punkte Eignungszweifel begründen. Was dann passiert, erklärt Führerschein zurück.
„Für immer weg" stimmt also nicht: Der Weg zurück ist lang, aber er existiert — und mit der Neuerteilung beginnt das Punktekonto bei null (§ 4 Abs. 3 StVG).
Punktestand abrufen: die amtliche Auskunft
Deinen Punktestand siehst du über die Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Sie ist kostenlos und geht online mit dem elektronischen Personalausweis, schriftlich per Antrag oder vor Ort bei einer zuständigen Behörde. Wenn du vorab wissen willst, wie viele Punkte ein Verstoß gebracht hat, hilft die Checkliste beim Zusammentragen der Bescheide — verbindlich ist am Ende nur die amtliche Auskunft.
Punkte abbauen? Die ehrliche Antwort
Punkte „wegbegutachten" lassen geht nicht. Möglich ist ein freiwilliges Fahreignungsseminar: Bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten wird ein Punkt abgezogen, wenn du die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Seminar bei der Behörde vorlegst — und nur einmal innerhalb von fünf Jahren (§ 4 Abs. 7 StVG). Ab sechs Punkten gibt es dafür keinen Punktabzug mehr. Sonst bleibt die Tilgung: 1-Punkt-Einträge nach 2,5 Jahren, 2-Punkt-Einträge und Straftaten nach 5 Jahren, Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren (§ 29 StVG) — automatisch, ohne Antrag. Die Fristen im Detail stehen auf MPU & Verjährung.
Wer bei 6 oder 7 Punkten steht, sollte die Zeit bis zur Tilgung sauber durchhalten — jeder neue Eintrag verschiebt alles. Und wer schon entzogen ist, für den zählt jetzt nur noch der Weg zurück über die Neuerteilung.
Weiterführend
- Führerscheinentzug — Anlässe, Bescheid, Sperrfrist, Neuerteilung.
- Wann musst du zur MPU? — alle Anlässe mit Grenzwerten.
- MPU & Verjährung — Tilgungsfristen und warum Warten nicht weiterhilft.
- Was die MPU kostet — alle vier Kostenblöcke.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Punkten ist der Führerschein weg?
Ab 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen. Deshalb die verbreitete Faustregel „8 Punkte und der Führerschein ist weg“. Der Entzug ist aber nicht endgültig: Nach Ablauf der Frist von mindestens sechs Monaten kannst du die Fahrerlaubnis neu beantragen — und dabei verlangt die Behörde regelmäßig eine MPU, um deine Fahreignung zu klären.
Ist der Führerschein bei 8 Punkten für immer weg?
Nein. Mit der Entziehung endet die Fahrerlaubnis, aber nicht für immer: Nach einer Entziehung wegen 8 Punkten darf frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung neu erteilt werden (§ 4 Abs. 10 StVG); bei einer Entziehung durch das Gericht gilt die Sperre nach § 69a StGB mit sechs Monaten bis fünf Jahren, in schweren Fällen auch für immer. Die Punkte selbst tilgen nach § 29 StVG nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren — je nach Schwere der Eintragung. Mit der Neuerteilung nach Punkten beginnt das Punktekonto bei null (§ 4 Abs. 3 StVG).
Kann man Punkte abbauen?
Punkte wegbegutachten lassen geht nicht. Ein freiwilliges Fahreignungsseminar zieht bei einem Stand von ein bis fünf Punkten einen Punkt ab, wenn du die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen vorlegst, und nur einmal innerhalb von fünf Jahren (§ 4 Abs. 7 StVG). Sonst gibt es nur die regelmäßige Tilgung: Einträge tilgen nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren, je nachdem, wofür sie vergeben wurden. Wer nah an 8 Punkte heranreicht, sollte die Zeit bis zur Tilgung sauber durchhalten.
Wie sehe ich meine Punkte in Flensburg?
Über eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. Die Auskunft ist kostenlos und auf mehreren Wegen möglich: online mit dem elektronischen Personalausweis, schriftlich per Antrag oder vor Ort bei einer Behörde mit Ausweisfunktion. Angebote, die dir einen Punkte-Check über Dritte verkaufen, sind unseriös — verbindlich ist nur die amtliche Auskunft.
Wann werden Punkte getilgt?
Nach § 29 StVG gilt: Ein-Punkt-Einträge für Ordnungswidrigkeiten tilgen nach zweieinhalb Jahren, Einträge für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten nach fünf Jahren, Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis nach zehn Jahren. Die Tilgung geschieht automatisch — du musst nichts beantragen. Details und Sonderfälle erklärt die Seite zur MPU-Verjährung.
Was zählt wie viele Punkte?
Ordnungswidrigkeiten, die als verkehrssicherheitsbeeinträchtigend gelten, bringen einen Punkt; besonders verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug bringen zwei Punkte; Straftaten, die mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer Sperrfrist einhergehen, bringen drei Punkte. Welche Verstöße genau in welche Gruppe fallen, steht im Verstoßkatalog zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Quellen
- § 4 StVG — Entziehung der Fahrerlaubnis (8 Punkte)
- § 29 StVG — Tilgungsfristen im Fahreignungsregister
- § 69a StGB — Sperrfrist
- Kraftfahrt-Bundesamt — Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Zuletzt geprüft am 10. Oktober 2026.
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